Betriebsrente

Seit Anfang 2002 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung.

Das heißt, dass der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts für seine Altersversorgung anspart. Diese so genannte Entgeltumwandlung wird staatlich gefördert. Der Betrieb übernimmt die Abwicklung und ist im Auftrag seiner Arbeitnehmer Vertragspartner des Finanzdienstleisters. Der Arbeitgeber unterstützt den Aufbau einer Betriebsrente mit einem Zuschuss von mindestens 15 %.

Eine Betriebsrente zum „Nulltarif“, das heißt ohne das Nettoeinkommen zu reduzieren, ist in vielen Fällen möglich.

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