(München, 18.10.2016) In Berlin macht ein Urteil zur Mietpreisbremse Schlagzeilen: Eine Mieterin hat vor dem Amtsgericht des Berliner Bezirks Lichtenberg erfolgreich gegen ihren Vermieter wegen einer überhöhten Miete geklagt. Das Amtsgericht Lichtenberg hat in seiner Entscheidung dargelegt, dass die Kappung der Wiedervermietung bei zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand des Berliner Mietspiegels berechnet werden kann (Az. 2 C 202/16). Der Vermieter der Immobilie muss der Klägerin nun die zu viel gezahlte Miete zurückerstatten. Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, begrüßt die Gerichtsentscheidung, mahnt jedoch gleichzeitig Nachbesserungen an der Mietpreisbremse an. Solange in einem Bestandsbau die Höhe der Vormiete unter Bestandsschutz stehe und der Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses nicht sicher sein könne, inwieweit die geforderte Miete rechtlich zulässig sei, werde sich an der "vollkommen unzureichenden Wirkung der Mietpreisdämpfung nichts ändern".
Trotz dieses Einzelurteils scheint die gesetzliche Regelung zur Eindämmung des Mietanstiegs die erhoffte Wirkung auf dem Immobilienmarkt zu verfehlen. "Zwischen 66,5 Prozent und 94,8 Prozent aller Angebote beziehungsweise Wiedervermietungsmieten lagen in Berlin, Hamburg, München und Frankfurt in der Zeit zwischen dem Inkrafttreten der Mietpreisbremse und dem Stichtag 30. Juni 2016 über der Obergrenze der Mietpreisbremse (ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent)", beklagt Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB). "Die Wiedervermietungsmieten überstiegen dabei in mehr als 100.000 Fällen die Obergrenzen der Mietpreisbremse um zwischen 28,7 Prozent und 49,3 Prozent." Offensichtlich würden die gesetzlichen Regelungen vielfach sowohl von privaten Vermietern als auch von privaten Wohnungsunternehmen schlichtweg ignoriert.
Erhebungen des Marktforschungsinstituts empirica haben ergeben, dass Vermieter verstärkt möblierte Wohnungen anbieten. Die Forscher haben zwei Erklärungen für diese Entwicklung: "Zum einen steigt die Nachfrage nach möblierten Wohnungen im Zuge der veränderten Arbeitswelten, da es zum Beispiel immer mehr Pendler gibt. Zum anderen versuchen Vermieter, durch die Möblierung die Mietpreisbremse zu umgehen, da diese für möblierte Wohnungen nicht gilt." Allerdings sei der Trend zu möblierten Wohnungen schon vor Einführung der Mietpreisbremse zu beobachten gewesen.
Für möblierte Wohnungen sind die Mietpreise laut empirica stark gestiegen. Ein möglicher Grund hierfür sei das 2015 eingeführte Bestellerprinzip, wonach derjenige, der einen Makler beauftragt, diesen auch bezahlen muss. Da bei möblierten Wohnungen die Mietpreisbremse nicht greife, "kann die Maklergebühr mittels höherer Mieten auf die Mieter überwälzt werden."